Für Ilia Ageev und Dmitrii Kiselev wird es eng: Das schwule Paar soll die Schweiz bis Anfang Oktober verlassen und nach Russland zurückkehren. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte ihr Asylgesuch ab; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Entscheid Ende August.
Dabei haben die beiden Männer ihr Leben längst auf die Schweiz ausgerichtet. Sie leben seit 2021 hier, haben Deutsch gelernt, Freundschaften aufgebaut und sich engagiert. Dmitrii, ausgebildeter Pädagoge, unterstützt freiwillig einen Zürcher Kindergarten als Schulassistent. Ilia engagiert sich als Fotograf sowie in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Beide sind zudem ehrenamtlich in der queeren Community aktiv, unter anderem im Umfeld von Regenbogenhaus Zürich, Rainbow Networks und Zürich Pride.
Flucht nach homophober Attacke
Der Weg in die Schweiz begann nach einer Attacke in St. Petersburg. Im April 2021 wurde Ilia nach eigenen Angaben wegen seiner Homosexualität angegriffen und erlitt dabei einen Nasenbruch. Er erstattete Anzeige, eine Untersuchung sei jedoch nicht eingeleitet worden. Einen Monat später verliessen die beiden Russland.
Seither hat sich die Situation für queere Menschen in Russland weiter verschärft. Die sogenannte «internationale LGBTQ-Bewegung» wurde von den russischen Behörden als extremistisch eingestuft. Das Paar befürchtet deshalb, bei einer Rückkehr aufgrund seiner sexuellen Orientierung und seines öffentlichen Engagements Repressionen ausgesetzt zu sein.
Die Schweizer Behörden beurteilen die Situation anders. Das SEM und das Bundesverwaltungsgericht sehen keine ausreichende individuelle Gefährdung, die einen Anspruch auf Asyl begründen würde. Das Gericht hält zwar fest, dass homosexuelle Menschen in Russland erheblichen gesetzlichen Einschränkungen ausgesetzt sind. Gleichzeitig kam es zum Schluss, dass eine konkrete Verfolgungsgefahr für Ilia und Dmitrii nicht nachgewiesen sei.
Diese Einschätzung ist umstritten. Der Migrationsrechtler Valerio Priuli kritisierte gegenüber «Blick», die mögliche künftige Gefährdung hätte vertieft geprüft werden können. Auch Amnesty International äusserte Bedenken und verwies auf die menschenrechtliche Situation in Russland.
Jetzt zählt der Härtefall
Parallel zum Asylverfahren haben Ilia und Dmitrii ein Härtefallgesuch eingereicht. Darin soll ihre gesamte persönliche Situation berücksichtigt werden – unter anderem ihr langjähriger Aufenthalt, ihre sozialen Beziehungen, ihre Integration und ihr freiwilliges Engagement.
Eine von Ilia gestartete Campax-Petition fordert das Zürcher Migrationsamt auf, das Gesuch sorgfältig zu prüfen und den Vollzug der Wegweisung bis zum Entscheid auszusetzen. Am 26. September erreichte die Petition 500 Unterschriften.
Für das Paar bleibt damit nur noch wenig Zeit. Nach mehr als fünf Jahren in der Schweiz steht nun die Frage im Raum, ob ihr aufgebautes Leben hier weitergehen kann – oder ob sie tatsächlich nach Russland zurückkehren müssen.
