Der Ständerat hat am 17. Juni die Vorlage zur erleichterten Stiefkindadoption an den Bundesrat zurückgewiesen. Der Entscheid fiel mit 23 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung knapp aus.
Für Regenbogenfamilien bedeutet das: Die Verfahren bleiben vorerst kompliziert. In bestimmten Familienkonstellationen ist weiterhin nur ein Elternteil von Geburt an rechtlich anerkannt, obwohl zwei Personen das Kind gemeinsam betreuen, erziehen und Verantwortung übernehmen.
Warum die Reform wichtig ist
Seit der Ehe für alle können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten. Bei verheirateten Frauenpaaren gilt die Ehefrau der leiblichen Mutter aber nur dann ab Geburt als zweiter Elternteil, wenn das Kind in der Schweiz nach den Regeln des Fortpflanzungsmedizingesetzes gezeugt wurde.
Bei privaten Samenspenden, Samenspenden im Ausland oder anderen im Ausland zulässigen Verfahren sieht es anders aus. In solchen Fällen hat das Kind rechtlich oft zunächst nur einen Elternteil. Der zweite Elternteil muss die Elternschaft über eine Stiefkindadoption anerkennen lassen.
Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, kann die fehlende Anerkennung konkrete Folgen haben: etwa bei Krankheit, Unfall, Trennung oder Tod eines Elternteils. Hinzu kommen Verfahren, die je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt werden und für Familien mit Aufwand, Kosten und Unsicherheit verbunden sind.
Was der Nationalrat beschlossen hatte
Der Nationalrat hatte sich im März für eine Vereinfachung ausgesprochen und ging dabei weiter als der Bundesrat. Die grosse Kammer wollte nicht nur das bisher nötige einjährige Pflegeverhältnis streichen, sondern auch die Voraussetzung eines dreijährigen gemeinsamen Haushalts.
Entscheidend sollte stattdessen sein, dass ein Paar zum Zeitpunkt der Geburt in einer auf Dauer angelegten Beziehung lebt und die Elternschaft gemeinsam wahrnimmt. Zudem sollte ein Adoptionsgesuch bereits vor der Geburt eingereicht werden können. Damit hätte ein Kind möglichst früh zwei rechtlich anerkannte Elternteile gehabt.
Warum der Ständerat die Vorlage zurückweist
Die Mehrheit des Ständerats wollte die Reform nicht separat weiterführen. Sie verlangt, dass die erleichterte Stiefkindadoption in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes aufgenommen wird.
Ausserdem soll ein Gutachten klären, ob die geplanten Änderungen mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung vereinbar sind. Justizminister Beat Jans hielt im Rat dagegen, die Verfassungsmässigkeit sei bereits geprüft worden.
Kritik von queeren Verbänden
Der Dachverband Regenbogenfamilien, die Lesbenorganisation Schweiz, Pink Cross und das Transgender Network Switzerland kritisieren die Rückweisung deutlich. Aus ihrer Sicht hätte die Reform keine neuen Familienmodelle geschaffen, sondern Kinder besser geschützt, die bereits heute in Regenbogenfamilien leben.
Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der LOS, warnt davor, dass lange Verfahren Kinder bei Krankheit, Unfall, Trennung oder Tod eines Elternteils unnötigen rechtlichen Risiken aussetzen. Carmen Skalsky vom Dachverband Regenbogenfamilien weist darauf hin, dass Familien je nach Wohnkanton unterschiedlich behandelt würden. Manche müssten jahrelang warten und zahlreiche Dokumente einreichen, um ein Familienverhältnis anerkennen zu lassen, das seit der Geburt bestehe.
Auch Pink Cross und TGNS sehen die Folgen des Entscheids vor allem bei den betroffenen Kindern und Eltern.
Wie es weitergeht
Abgeschlossen ist das Geschäft damit nicht. Weil der Nationalrat die erleichterte Stiefkindadoption im März angenommen hatte, muss er sich nun zur Rückweisung äussern.
Stimmt der Nationalrat der Rückweisung zu, geht die Vorlage zurück an den Bundesrat und wird Teil der grösseren Revision des Abstammungsrechts. Lehnt er sie ab, bleibt die Differenz zwischen den beiden Räten bestehen.
Für Regenbogenfamilien heisst das: Eine raschere rechtliche Absicherung ist vorerst nicht in Sicht.
