Am 26. Mai veröffentlichten die Schweizer Bischofskonferenz und die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz je eine Stellungnahme zum selben Thema. Die Botschaft ist klar: Konversionsmassnahmen haben in Seelsorge, Beratung und kirchlichen Kontexten keinen Platz.
Interessant ist dabei nicht nur, dass die beiden grossen Kirchenverbände Nein sagen, sondern auch wie deutlich sie es tun. Denn die Debatte findet nicht nur in Bern statt. Sie findet auch dort statt, wo queere Menschen religiös unter Druck geraten: in Seelsorgegesprächen, Beratungsangeboten, Gebetskreisen oder kleineren religiösen Gruppen.
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz schreibt in ihrer Stellungnahme, jede Praxis, die darauf ziele, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck zu verändern, zu unterdrücken oder als Defizit zu behandeln, sei mit evangelisch-reformierter Seelsorge unvereinbar. Kurz gesagt: Seelsorge soll begleiten, nicht zurechtbiegen.
Auch die Schweizer Bischofskonferenz stellt sich gegen Konversionsmassnahmen. Besonders deutlich wird es dort, wo von religiösem Kontext die Rede ist: Wenn Menschen im Namen Gottes beschämt, bedroht oder manipuliert werden, geht es nicht mehr um Glauben. Es geht um Macht.
Ein wichtiges Signal – vor allem für Jugendliche
Seit Jahren wird auf Bundesebene darüber diskutiert, ob es ein nationales Verbot braucht. Einzelne Kantone haben bereits eigene Regeln beschlossen. Ein einheitliches Bundesgesetz gibt es aber noch nicht.
Das ist gerade für queere Jugendliche relevant. Wer in einem Umfeld aufwächst, in dem Homosexualität, Bisexualität oder Transsein als Problem behandelt werden, ist besonders verletzlich. Und wer dann auch noch religiös unter Druck gesetzt wird, hört nicht nur: «Du bist falsch.» Sondern: «Gott sieht das auch so.» Genau dort beginnt spiritueller Missbrauch.
Die Stellungnahmen der Kirchen ziehen deshalb eine Grenze. Zwischen Seelsorge und Übergriff. Zwischen Begleitung und Manipulation. Zwischen Glauben und dem Versuch, Menschen passend zu machen.
Ein Signal über die Landeskirchen hinaus
Interessant ist auch, an wen dieses Signal indirekt geht. Viele Konversionsmassnahmen finden nicht in grossen, offiziellen Kirchenräumen statt, sondern in kleineren religiösen Gruppen, Beratungsangeboten, Gebetskreisen oder seelsorgerlichen Settings. Gerade im evangelikalen und freikirchlichen Umfeld sind die Haltungen zu queeren Lebensentwürfen sehr unterschiedlich. Die Stellungnahmen von SBK und EKS machen es schwieriger, solche Praktiken religiös zu entschuldigen. Wer queere Menschen beschämt, kann sich nicht mehr so leicht hinter Seelsorge verstecken.
Was ein Verbot leisten müsste
Politisch geht es nicht darum, Gespräche über Sexualität, Identität oder Glaubensfragen zu verbieten. Verboten werden sollen Praktiken, die mit einem Ziel starten: Du sollst anders werden. Heterosexueller. Cisgeschlechtlicher. Angepasster. Weniger sichtbar. Weniger du.
Darum ist die Abgrenzung wichtig. Ergebnisoffene Seelsorge, Psychotherapie und Beratung sollen möglich bleiben. Konversionsmassnahmen dagegen sollen nicht angeboten, vermittelt oder beworben werden dürfen. Besonders Minderjährige und vulnerable Personen brauchen Schutz.
Wie geht es weiter?
Der politische Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Auf Bundesebene wird seit Jahren über ein Verbot diskutiert. Der Nationalrat sprach sich bereits für ein landesweites Verbot aus, doch ein fertiges Bundesgesetz gibt es weiterhin nicht. Seit 2022 liegt zudem eine Parlamentsinitiative vor, die ein gesetzliches Verbot mit Strafnorm fordert. In der EU haben bislang rund zehn von 27 Ländern Konversionspraktiken zumindest teilweise verboten.
Die neuen Stellungnahmen machen den Druck grösser. Und sie nehmen einem alten Argument die Luft: dass ein Verbot religiöse Freiheit bedrohe. Religiöse Freiheit bedeutet nicht, Menschen kleinzumachen.
