Konversionsmassnahmen sind in der Schweiz keine abgeschlossene Vergangenheit. Gemeint sind Praktiken, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den geschlechtlichen Ausdruck eines Menschen zu verändern. Sie können in psychotherapeutischen oder medizinischen Settings vorkommen, aber auch in religiösen Gemeinschaften, in der Familie oder bereits während Kindheit und Jugend.
Am 2. September hat der Bundesrat dazu einen lange erwarteten Bericht verabschiedet. Seine Haltung ist deutlich: Er lehnt solche Praktiken klar ab und verurteilt sie. Gleichzeitig hält er fest, dass das Schweizer Recht bereits heute einen weitreichenden Schutz bietet.
1. Rechtlich: Heute gilt nicht überall dasselbe
Das Problem liegt weniger in einem völligen Rechtsvakuum als in der unterschiedlichen Regelung und Durchsetzung. Straf-, Zivil- und Gesundheitsberufsrecht bieten bereits Möglichkeiten, gegen konkrete Fälle vorzugehen. Gleichzeitig haben verschiedene Kantone zusätzliche verwaltungs- oder strafrechtliche Massnahmen ergriffen oder entsprechende Gesetzesvorhaben eingeleitet.
Genau diesen uneinheitlichen Schutz sieht der Bundesrat als Argument für eine Regelung auf Bundesebene. Eine strafrechtliche Regelung wäre grundsätzlich möglich, setzt aber ein entsprechendes Mandat des Parlaments voraus. Im Zentrum steht dabei die Motion 22.3889, die ein schweizweites Verbot von Konversionsmassnahmen und eine entsprechende Strafnorm fordert. Die Rechtskommission des Ständerats entscheidet über das weitere Vorgehen.
2. Betroffene: Auch Minderjährige sind im Fokus
Besonders relevant ist, dass Konversionsmassnahmen nicht nur in professionellen Therapiesituationen stattfinden. Der Bundesrat nennt ausdrücklich auch Kindheit und Jugend sowie familiäre und religiöse Kontexte. Je nach Fall können die Folgen erheblich sein – darunter psychisches Leid, Angst- und Depressionszustände sowie Beeinträchtigungen des Selbstwertgefühls und sozialer Beziehungen.
Wie verbreitet solche Praktiken tatsächlich sind, lässt sich allerdings nicht exakt sagen. Die Datenlage ist begrenzt. Hinweise liefert das «Panel Suisse LGBTIQ+» von 2023: Mehr als neun Prozent der befragten lesbischen, schwulen oder bisexuellen Personen gaben an, mindestens einmal mit einem Versuch konfrontiert worden zu sein, ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu verändern. Bei den befragten trans Personen waren es rund 16 Prozent.
3. Schutz allein reicht nicht
Ein schweizweites Gesetz könnte vor allem eines schaffen: klare und einheitliche Regeln. Der Bundesrat weist darauf hin, dass unterschiedliche kantonale Bestimmungen zu einem uneinheitlichen Schutz führen. Eine nationale Regelung könnte diese Unterschiede beseitigen und zugleich ein klares Signal setzen, dass Konversionsmassnahmen in der Schweiz nicht akzeptiert werden.
Für Betroffene bleibt aber auch die Frage entscheidend, was passiert, wenn eine solche Massnahme bereits stattgefunden hat. Zugängliche Beratung und Unterstützung sowie klare Informationen darüber, wo ein Fall gemeldet werden kann, sind deshalb ebenso wichtig wie die rechtliche Grundlage.
Noch gibt es kein schweizweites strafrechtliches Verbot: Der Bundesrat hat am 2. September einen Bericht vorgelegt und sich offen für eine Regelung auf Bundesebene gezeigt. Der nächste entscheidende Schritt liegt nun beim Parlament. Erst wenn dieses einen entsprechenden Auftrag erteilt, könnte der Bund eine konkrete strafrechtliche Regelung ausarbeiten.
