Vor 25 Jahren liess das erste homosexuelle Paar seine Partnerschaft in der Schweiz registrieren – im Kanton Genf. Das Genfer Gesetz – der Pacte civil de solidarité (PACS) – ermöglichte registrierte Partnerschaften ungeachtet ihres Geschlechts. Da der Begriff «Registrierte Partnerschaft» nach einem kriminellen Akt tönt (registrierte Vorstrafen, Schwulenregister etc.) wird heute der Begriff «Eingetragene Partnerschaft» verwendet. Erst jetzt, ein Vierteljahrhundert später, gibt der Bundesrat einen PACS-Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Damit sollen offenere Formen rechtlich möglich werden.
Ermutigt durch Genf, folgte Zürich mit dem ersten kantonalen Gesetz zur Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. 2005 wurde das Partnerschaftsgesetz auf nationaler Ebene angenommen.
Beim Partnerschaftsgesetz blieben die heterosexuellen Konkubinatspaare aussen vor. Das würde mit der jetzt geplanten «Mini-Ehe» geändert werden.
Der Weg zur gesetzlichen Anerkennung homosexueller Partnerschaften war langwierig.
1989 führte Dänemark die registrierte Partnerschaft ein. Die Homosexuellen Arbeitsgruppen der Schweiz (HACH), ein Vorläufer von PinkCross, forderten die Schweizer Behörden auf, dem dänischen Beispiel zu folgen.
In den 1990er Jahren folgten eine Petition und Vorstösse im Parlament. Danach liess sich der Bundesrat allerdings sehr viel Zeit. Die Schwulen- und Lesbenorganisationen machten weiterhin Druck. So kam es zu auffälligen Aktionen. Man wollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Deshalb wurden 1996 40 Meter Bänke auf dem Bundesplatz in Bern aufgestellt.
1998 versammelten sich Menschen mit Weckern vor dem Bundeshaus, um den noch immer schlafenden Justizminister Arnold Koller aufzuwecken.
Erst die neue Justizministerin, Ruth Metzler-Arnold, nahm sich dann ab 1999 zügig der Sache an.
Liebe, staatlich anerkannt
Infos über die Geschichte der eingetragenen Partnerschaften in der Schweiz auf ▶ schwulengeschichte.ch
