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Pride gestört, Drag Event terrorisiert – und die «Junge Tat»-Anführer müssen nicht ins Gefängnis

Politik

Vermummte mit Rauchfackel und Megafon hinter einem roten Transparent mit der Aufschrift «Familie statt Gender Ideologie»
Vermummte Mitglieder der «Jungen Tat» mit Rauchfackel und Transparent (Bild: Instagram)
Das Urteil im Fall der queerfeindlichen Störaktionen ist da: Die beiden Anführer der «Jungen Tat» erhalten je zwölf Monate bedingt. Ins Gefängnis müssen sie vorerst nicht.

Rund acht Wochen nach dem Prozess gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen «Jungen Tat» hat das Bezirksgericht Zürich heute Freitag sein Urteil gefällt. Die beiden Hauptbeschuldigten werden zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich müssen sie unbedingte Geldstrafen bezahlen. Die Probezeit beträgt vier Jahre.

Damit bleibt das Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Diese hatte für die beiden Anführer je 15 Monate Freiheitsstrafe beantragt, davon sechs Monate unbedingt. Die Verteidigung hatte hingegen Freisprüche gefordert und sich auf die Meinungsfreiheit berufen.

Drei weitere Männer erhalten bedingte Geldstrafen. Die einzige Frau wird in allen Punkten freigesprochen: Ihre Teilnahme an der Aktion im Tanzhaus liess sich nicht zweifelsfrei nachweisen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

Im Zentrum standen queerfeindliche Störaktionen

Das Verfahren geht auf mehrere Aktionen zwischen 2022 und 2024 zurück. Besonders relevant für die queere Community waren die Störung eines Pride-Gottesdienstes in Zürich im Juni 2022 und der Angriff auf eine Drag Story Time für Kinder im Zürcher Tanzhaus wenige Monate später. Die Gruppierung störte die Veranstaltungen mit Transparenten, provokativen Aktionen und Einschüchterungsversuchen.

Die Staatsanwaltschaft erhob unter anderem Anklage wegen Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubensfreiheit und Hausfriedensbruchs.

Mit dem heutigen Urteil kommt ein juristisches Kapitel rund um die Angriffe auf queere Veranstaltungen zu einem vorläufigen Abschluss. Dass die beiden Anführer keine unbedingte Freiheitsstrafe erhalten, dürfte insbesondere mit Blick auf die betroffenen Veranstaltungen und die Debatte um den Schutz queerer Sichtbarkeit für Gesprächsstoff sorgen. Ob die Verurteilten das Urteil akzeptieren oder weiterziehen, bleibt abzuwarten.

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Veröffentlicht:

30.10.2026

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