Es geht um mehr als ein paar Strichmännchen. Das Landgericht Liechtenstein hat einen Mann wegen öffentlich geteilter Beiträge gegen die Pride- und LGBTQ+-Bewegung schuldig gesprochen. Die Posts zeigten unter anderem eine gewalttätige Szene mit einer Regenbogenfahne, eine brennende Pride-Fahne und eine Darstellung, in der eine Regenbogenfahne überfahren wird. Der Beschuldigte hatte die Inhalte nach eigener Aussage nicht selbst erstellt, sondern lediglich weiterverbreitet.
Das Gericht sah darin eine öffentliche Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Verhängt wurden 160 Tagessätze zu je 100 Franken – insgesamt 16’000 Franken. Die Geldstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es gilt die Unschuldsvermutung.
Was steckt hinter dem Fall?
Die drei wichtigsten Punkte:
16’000 Franken: Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 100 Franken, allerdings auf Bewährung.
Nicht selbst produziert, aber geteilt: Entscheidend war laut Gericht nicht nur die ursprüngliche Erstellung der Inhalte, sondern deren öffentliche Weiterverbreitung und die mögliche Wirkung auf ein feindseliges Klima gegenüber LGBTQ+-Menschen.
Es geht um Meinungsfreiheit: Die Verteidigung argumentierte, die Beiträge seien zwar geschmacklos, aber nicht strafbar gewesen. Das Gericht kam zu einer anderen Einschätzung und verwies auf die Grenzen der Meinungsfreiheit.
Und was bedeutet das für die Schweiz?
Ein Blick über den Rhein beziehungsweise den Rheinbogen lohnt sich. Auch in der Schweiz ist öffentliche Hetze gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung strafbar. Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches erfasst unter anderem öffentliche Aufrufe zu Hass oder Diskriminierung sowie bestimmte menschenwürdeverletzende Darstellungen. Seit 2020 ist die sexuelle Orientierung ausdrücklich in diese Strafnorm einbezogen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Urteil aus Liechtenstein automatisch auf die Schweiz übertragbar wäre. Es gelten unterschiedliche Rechtsordnungen und konkrete Fälle werden nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen beurteilt. Auch in der Schweiz ist deshalb nicht jede beleidigende oder homophobe Äusserung automatisch strafbar; die Strafnorm setzt bestimmte rechtliche Schwellen voraus.
Für die queere Community bleibt der Fall trotzdem bemerkenswert: Er zeigt, wie schnell aus einem vermeintlich «provokativen» Social-Media-Post eine juristische Auseinandersetzung werden kann – und wie relevant die Frage ist, wo die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und öffentlicher LGBTQ+-Feindlichkeit gezogen wird.
Solidarität kennt keine Landesgrenze: Gerade deshalb lohnt es sich, hinzuschauen, wenn queere Menschen öffentlich zum Ziel von Hass und Diskriminierung werden – auch wenn die rechtlichen Regeln in Liechtenstein und der Schweiz nicht identisch sind.
