Vor dem Bezirksgericht Zürich treffen heute zwei politische Welten aufeinander. Während draussen mehrere Dutzend Menschen gegen die «Junge Tat» demonstrieren, müssen sich drinnen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung wegen verschiedener mutmasslicher Straftaten verantworten. Der Prozess hat heute Morgen begonnen.
Die Stimmung vor dem Gericht war aufgeheizt. Linke Organisationen versammelten sich zu einer Kundgebung, es wurden Antifa-Fahnen und Plakate gezeigt. Als die Angeklagten vor dem Gebäude eintrafen, rief ein Demonstrant laut «Verpisst euch aus unserer Stadt!». Die Angeklagten selbst erschienen teilweise mit eigenen politischen Botschaften vor Gericht, darunter «#NoPrideMonth» und «Familie statt Gender-Ideologie».
Darum geht es vor Gericht
Im Zentrum des Verfahrens stehen Aktionen der «Jungen Tat» aus den Jahren 2022 bis 2024 in Zürich, Basel, Winterthur und St. Gallen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten unter anderem Diskriminierung und Aufruf zu Hass, Störung der Glaubensfreiheit und Sachbeschädigung vor. Hinzu kommen weitere Vorwürfe wie Haus- und Landfriedensbruch, Nötigung und Verstösse im Zusammenhang mit Protest- und Banneraktionen.
Für die queere Community besonders relevant sind zwei Aktionen in Zürich aus dem Jahr 2022: eine Störaktion bei einem Pride-Gottesdienst sowie eine Aktion gegen eine Drag-Lesung für Kinder. Beide gehören laut der heutigen Berichterstattung zu den zentralen Vorwürfen der Anklage.
Die beiden Hauptbeschuldigten, Manuel Corchia und Tobias Lingg, müssen dabei mit den höchsten Forderungen rechnen. Die Staatsanwaltschaft verlangt für beide 15 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Die Beschuldigten bestreiten einen Grossteil der Vorwürfe und berufen sich auf die Meinungsfreiheit.
«Kein Gesinnungsprozess»
In seinem heutigen Plädoyer betonte der Staatsanwalt, dass es nicht darum gehe, welche politischen Ansichten die Beschuldigten vertreten. Meinungen dürften auch dann geäussert werden, wenn andere sie abstossend fänden. Die Grenze liege dort, wo zur Durchsetzung dieser Ansichten strafbare Mittel eingesetzt würden.
Genau hier liegt der politische Kern des Verfahrens: Die Angeklagten stellen die Vorwürfe teilweise als Angriff auf ihre politische Betätigung und Meinungsfreiheit dar. Die Staatsanwaltschaft argumentiert dagegen, dass politischer Protest innerhalb der geltenden Rechtsordnung stattfinden müsse.
Ein Prozess, der über die «Junge Tat» hinausweist
Die «Junge Tat» gilt laut SRF als aktive rechtsextreme Gruppierung und wird von Fachleuten der Neuen Rechten zugeordnet. Die Gruppe ist insbesondere mit ihrer starken Präsenz in den sozialen Medien sichtbar und richtet sich unter anderem gegen Migration und LGBTQ-Themen.
Für queere Menschen ist der Prozess deshalb mehr als eine juristische Aufarbeitung vergangener Aktionen. Er rückt die Frage ins Zentrum, wo die rechtlich geschützte politische Meinungsäusserung endet – und wo Diskriminierung, Einschüchterung oder andere strafbare Handlungen beginnen.
Noch ist kein Urteil gefallen. Der Prozess läuft heute am Bezirksgericht Zürich weiter. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
