Das Europäische Parlament unterstützt ein Verbot von Konversionstherapien

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Das Europäische Parlament hat für ein EU-weites Verbot von Konversionspraktiken gestimmt. (Bild: Antoine Schibler auf Unsplash)

Das Europäische Parlament hat für ein EU-weites Verbot von Konversionspraktiken gestimmt. Die Entscheidung liegt nun bei der Kommission.

Es hat einen Namen, der bereits eine Lüge enthält. «Konversionstherapie» klingt nach Behandlung, nach Fürsorge, nach einem Angebot. Was sich dahinter verbirgt, sind Praktiken, die Menschen ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität austreiben sollen – durch Gebetsrituale, psychologischen Druck, in Extremfällen durch körperliche Gewalt. Alle massgeblichen medizinischen und psychiatrischen Fachgesellschaften der Welt lehnen sie ab. Wirksam sind sie nicht. Schaden richten sie trotzdem an.

Am 29. April hat das Europäische Parlament für ein EU-weites Verbot dieser Praktiken gestimmt. 405 Abgeordnete stimmten dafür. Der Beschluss ist Teil des jährlichen Grundrechteberichts des Parlaments und richtet sich als formelle Forderung an die Europäische Kommission, die bis zum 18. Mai reagieren muss. Die Kommission ist das einzige EU-Organ, das verbindliche Gesetzgebung einbringen kann – das Parlament kann fordern, aber nicht direkt gesetzgeberisch handeln. Ein verbindliches Verbot ist damit noch nicht in Kraft, aber der politische Druck ist erheblich.

Wie es dazu kam

Hinter dem Parlamentsvotum steht eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung. Die Organisation ACT – Against Conversion Therapy LGBT lancierte 2024 eine Europäische Bürgerinitiative und sammelte über 1,2 Millionen Unterschriften aus EU-Mitgliedstaaten. Das ist die Schwelle, ab der die Kommission verpflichtet ist, sich mit dem Anliegen auseinanderzusetzen. Bereits im Januar 2026 hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarats – ein separates Gremium mit 46 Mitgliedstaaten, das auch Nicht-EU-Länder umfasst – mit 71 zu 26 Stimmen eine Resolution verabschiedet, die nationale Parlamente zum Verbot auffordert.

Sieben EU-Länder haben Konversionspraktiken bereits vollständig verboten: Belgien, Zypern, Frankreich, Malta, Norwegen, Portugal und Spanien. Griechenland verbot sie 2022 für Minderjährige. Deutschland hat seit 2020 ein Gesetz, das Konversionstherapien bei Minderjährigen und bei Erwachsenen ohne ausdrückliche Einwilligung untersagt. Die Schweiz, die der EU nicht angehört, hat auf Bundesebene noch kein Verbot – obwohl mehrere Kantone Vorstösse beschlossen haben und der Nationalrat 2022 eine entsprechende Motion seiner Rechtskommission annahm.

Was ein Verbot bedeuten würde

Ein EU-weites Verbot würde erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten schaffen – unabhängig davon, ob ein Land bisher gehandelt hat oder nicht. Länder wie Ungarn oder Polen, die in den vergangenen Jahren queere Rechte aktiv eingeschränkt haben, wären daran gebunden. Das ist politisch heikel und erklärt, warum der Weg von der Parlamentsforderung zum verbindlichen Gesetz lang sein kann.

Laut einem Bericht von ILGA Europe hat fast ein Viertel aller queeren EU-Bürgerinnen und -Bürger irgendeine Form von Konversionspraktiken erlebt. In Griechenland gaben 38 Prozent der Befragten an, betroffen gewesen zu sein. Die Praktiken reichen von familiärem Druck über religiöse Rituale bis hin zu psychiatrischen Interventionen.

Für queere Menschen in der Schweiz ist das Votum des Europäischen Parlaments ein Signal aus Brüssel, das auch auf Bern zurückwirkt. Die Bundesgesetzgebung hinkt der europäischen Entwicklung hinterher. Das wird nach diesem Votum schwerer zu rechtfertigen sein.

Maurice Müller

Online Redakteur
DISPLAY Magazin

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Veröffentlicht:

01.05.2026

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