Am 4. September wurde in Zürich ein Verfahren gegen sechs Mitglieder der «Jungen Tat» verhandelt. Im Zentrum stehen Aktionen aus den Jahren 2022 bis 2024 – darunter die Störung eines Pride-Gottesdienstes und einer «Queer Story Time» für Kinder im Tanzhaus Zürich. Weitere Vorwürfe betreffen unter anderem Hausfriedensbruch, Nötigung, Landfriedensbruch, Sachbeschädigung und Verstösse gegen das Vermummungsverbot.
Beide Hauptbeschuldigten schweigen
Tobias Lingg (23) und Manuel Corchia (25), die beiden Hauptbeschuldigten, verweigerten vor Gericht die Aussage. Auch die weiteren Beschuldigten machten während der Befragung keine Angaben. Ausserhalb des Gerichtssaals äusserten sich Mitglieder der Gruppierung jedoch weiterhin zum Prozess.
Eine zentrale Rolle spielt eine Aktion während eines Pride-Gottesdienstes im Juni 2022. Mitglieder der «Jungen Tat» trugen ein grosses Holzkreuz mit der Aufschrift «NOPRIDEMONTH» in die Kirche. Die Staatsanwaltschaft wertet dies unter anderem als Diskriminierung und Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit.
Auch die «Queer Story Time» im Zürcher Tanzhaus im Oktober 2022 ist Teil der Anklage. Dabei sollen Aktivisten die Veranstaltung gestört und nicht öffentliche Gespräche aufgenommen beziehungsweise verbreitet haben.
15 Monate Haft gefordert
Für Lingg und Corchia fordert die Staatsanwaltschaft jeweils 15 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Zusätzlich beantragt sie bedingte Geldstrafen und Bussen. Für die weiteren Beschuldigten werden bedingte Geldstrafen gefordert.
Die Staatsanwaltschaft betont dabei, dass es nicht um die politische Gesinnung der Angeklagten gehe. Meinungsfreiheit schütze politische Ansichten, nicht aber jedes Mittel, mit dem diese durchgesetzt würden.
Verteidigung fordert Freisprüche
Die Verteidigung bestreitet die schwerwiegenden Vorwürfe und beruft sich auf die Meinungsfreiheit. Für Corchia wurde ein vollständiger Freispruch verlangt. Linggs Verteidigung beantragte ebenfalls weitgehende Freisprüche und lediglich eine bedingte Geldstrafe für bestimmte geringere Delikte. Die Anwälte betonten zudem, die Aktionen seien gewaltfrei gewesen.
Vor dem Gericht protestierten rund hundert Menschen gegen Rechtsextremismus. Im Saal verfolgten zahlreiche Medienschaffende und Zuschauer den Prozess.
Urteil steht noch aus
Die Verhandlung ist abgeschlossen, ein Urteil wurde bisher jedoch nicht bekannt gegeben. Damit bleibt offen, wie das Bezirksgericht Zürich die umstrittenen Aktionen rechtlich beurteilt.
Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
