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Pensionskasse: Der Kapitalbezug soll eingeschränkt werden

Heute kannst du mindestens einen Teil deines Geldes in der Pensionskasse bei deiner Pensionierung als Kapital auszahlen lassen. Doch wenn es nach dem Willen des Ständerats geht, darfst du das obligatorische Guthaben bald nur noch als Rente beziehen.

Angehende Pensionierte sind verunsichert, weil der Ständerat den Kapitalbezug ihres Geldes in der Pensionskasse einschränken möchte. Gleichzeitig wird der Bezug der Altersrente immer unattraktiver, weil die Umwandlungssätze laufend sinken. Bei vielen Pensionskassen beträgt die Einbusse schon mehr als 20 Prozent. Vor diesem Hintergrund überlegen sich viele angehende Pensionierte, ihr Guthaben anstatt einer lebenslänglichen Rente als Kapital zu beziehen.

Heute muss dir deine Pensionskasse mindestens 25 Prozent deines obligatorischen Altersguthabens auszahlen (Lohnbestandteile bis 84’600 Franken), sofern du dies wünschst. Bei vielen Pensionskassen kannst du sogar dein gesamtes Altersguthaben als Kapital beziehen. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Kürzlich hat der Ständerat einer Reform zugestimmt, womit der Kapitalbezug für obligatorische Altersguthaben verboten werden soll. Das heisst: Künftig sollen alle Versicherten ihre obligatorischen Guthaben als Rente beziehen.
Damit will man verhindern, dass Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, weil sie ihr Alterskapital aufgebraucht haben. Der Nationalrat befindet voraussichtlich in der Herbst- oder Wintersession darüber.

«Der Bezug der Altersrente wird immer unattraktiver»

Pensionskassen-Einkäufe können sich weiterhin lohnen
Nicht betroffen von der geplanten Einschränkung wären die überobligatorischen Guthaben (Lohnbestandteile ab 84’600 Franken): Diese darfst du dir weiterhin als Kapital auszahlen lassen. Was heisst das jetzt für dich als Versicherter?

Erstens: Wenn du dein Guthaben als Kapital beziehst, profitierst du von einigen Vorteilen. Der Bezug wird einmalig versteuert, und zwar zu einem reduzierten Steuersatz. Du kannst selbst bestimmen, wie dein angespartes Guthaben angelegt wird. Und häufig sind deine Hinterbliebenen (Partner und/oder Kinder) besser abgesichert.
– Der Vorteil beim Rentenbezug ist dagegen, dass dein Renteneinkommen lebenslang gesichert ist. Auch musst du dich dabei nicht um die Anlage des Geldes kümmern.
– Um gleichzeitig von den Vorteilen des Kapitalbezugs und der Rente zu profitieren, entscheiden sich immer mehr angehende Pensionierte für einen sogenannten Mischbezug. Das heisst, sie beziehen einen Teil ihres Guthabens als Kapital und den Rest als lebenslange Rente.

Zweitens: Du kannst weiterhin freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse tätigen, um Steuern zu sparen – sogenannte PK-Einkäufe. Denn die Pensionskassen schreiben deinen Einkaufsbetrag in der Regel dem Überobligatorium gut.
– Ein PK-Einkauf lohnt sich umso mehr, je höher dein steuerbares Einkommen ist und je schneller du das Geld wieder beziehst. Die höchste Rendite erzielst du deshalb in der Regel mit einem Einkauf in den Jahren vor deiner Pensionierung.

Wenn du dein PK-Guthaben oder einen Teil davon bei der Pensionierung auszahlen lassen möchtest, solltest du dich aber spätestens drei Jahre vorher einkaufen. Sonst musst du die Steuern nachzahlen, die du dank dem Einkauf gespart hast. ||

Du möchtest erfahren, ob du mit einem PK-Einkauf deine Vorsorge verbessern und Steuern sparen kannst?
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