Die neue Schweizer Identitätskarte kommt mit Chip, Foto und zwei Fingerabdrücken. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Verordnungsänderungen am 26. August verabschiedet. Ab dem 2. November können Schweizer Bürger*innen die biometrische ID freiwillig beantragen. Gleichzeitig bleibt die nicht-biometrische Variante erhältlich.
Für die queere Community ist die Neuerung besonders interessant, weil die ID nicht nur ein Reisedokument ist, sondern auch Informationen über die eigene rechtliche Identität sichtbar macht.
Was steht auf der Karte?
Am grundlegenden Geschlechtseintrag ändert die neue ID nichts. Auf Schweizer Identitätskarten wird das Geschlecht weiterhin als F oder M angegeben. Ein Eintrag «X» oder eine geschlechtsneutrale Variante ist derzeit nicht vorgesehen. Auch im Personenstandsregister kennt das Schweizer Recht weiterhin nur «männlich» und «weiblich».
Für non-binäre Menschen bleibt damit ein bekanntes Problem bestehen: Die neue Technologie schafft zwar einen moderneren Ausweis, aber keine neue Option beim Geschlechtseintrag.
Du hast deinen Geschlechtseintrag geändert? Das ist wichtig
Wer den Geschlechtseintrag ändern möchte, muss dies zuerst beim Zivilstandsamt erledigen. Die Erklärung erfolgt persönlich und kann grundsätzlich auf jedem Zivilstandsamt abgegeben werden. Gleichzeitig kann auch der Vorname geändert werden. Medizinische Gutachten oder eine geschlechtsangleichende Behandlung sind dafür nicht erforderlich.
Danach solltest du deine Dokumente aktualisieren:
Geschlechtseintrag zuerst ändern: Die Änderung im Personenstandsregister bildet die Grundlage für neue amtliche Dokumente.
Namen und Daten kontrollieren: Prüfe nach der Änderung, ob Vorname, Geschlecht und weitere Angaben korrekt übernommen wurden.
Neue ID beantragen: Nach der Änderung kann eine neue Identitätskarte beantragt werden. Das ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.
Kein November-Zwang: Eine bestehende ID muss wegen der neuen biometrischen Karte nicht sofort ersetzt werden. Bereits ausgestellte Identitätskarten bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
Und was passiert mit den biometrischen Daten?
Hier liegt der eigentliche Unterschied. Der Chip der neuen ID enthält das Foto, zwei Fingerabdrücke sowie persönliche Angaben wie Name, Geburtsdatum und Heimatort. Laut fedpol können die biometrischen Daten nicht aus der Distanz ausgelesen werden: Die Karte muss dafür physisch vorgezeigt werden.
Das reduziert gewisse Risiken, ändert aber nichts daran, dass besonders sensible biometrische Informationen künftig Bestandteil des Ausweises sind. Wer Wert auf möglichst wenig zusätzliche Datenspeicherung legt, kann weiterhin eine nicht-biometrische ID ohne Chip wählen. Diese bleibt gesetzlich vorgesehen.
Was du jetzt checken kannst
Noch vor November lohnt sich ein kurzer Dokumenten-Check:
Stimmen Name und Geschlechtseintrag in deinen amtlichen Daten?
Falls du eine Änderung planst: Hast du das zuständige Zivilstandsamt kontaktiert?
Läuft deine aktuelle ID bald ab?
Brauchst du eine biometrische ID für Reisen in der EU – oder reicht dir eine ID ohne Chip?
Möchtest du deine biometrischen Daten überhaupt auf einem Ausweis gespeichert haben?
Für die EU-Reise gilt: Bereits ausgestellte nicht-biometrische IDs bleiben bis zum Ablaufdatum gültig, sofern das Zielland sie akzeptiert. Die neue biometrische ID wird vor allem für Personen empfohlen, die innerhalb der EU reisen.
Wer Unterstützung bei einer Änderung des Geschlechtseintrags oder anderen Fragen rund um amtliche Dokumente braucht, kann sich an Transgender Network Switzerland (TGNS) wenden. Die Organisation bietet Informationen und Beratung für trans Menschen in der Schweiz an.
Kurz gesagt: Die neue ID bringt mehr Biometrie, aber keine neuen Geschlechtsoptionen. Für trans Menschen kann jetzt vor allem der richtige Zeitpunkt wichtig sein: erst die eigenen Daten prüfen, dann entscheiden, welche ID-Variante tatsächlich passt.
