Gesegnet, aber nicht gleichgestellt

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Kardinal Reinhard Marx. (Bild: Erzbischöfliches Ordinariat München (EOM) / Lennart Preiss)

Kardinal Reinhard Marx erlaubt im Erzbistum München und Freising die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Andere Bistümer verweigern das bis heute.

Vor vier Jahren besuchte Kardinal Reinhard Marx einen Queer-Gottesdienst in München, entschuldigte sich öffentlich für das, was die Kirche homosexuellen Menschen angetan hatte, und kündigte an, für eine inklusivere Kirche einzustehen. Jetzt folgt ein konkreter Schritt: In einem aktuellen Schreiben an die Seelsorgenden im Erzbistum München und Freising empfiehlt Marx die Handreichung «Segen gibt der Liebe Kraft» von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) als verbindliche Grundlage pastoralen Handelns. Gleichgeschlechtliche Paare können im Bistum künftig eine kirchliche Segnung beantragen – und kein Priester darf sie einfach abwimmeln.

Was sich konkret ändert

Bis jetzt existierte die Praxis schon – aber ohne Rückendeckung. Wer 2021 als Münchner Pfarrvikar Wolfgang Rothe schwule und lesbische Paare segnete, tat das öffentlich und demonstrativ, als Teil der bundesweiten Aktion #liebegewinnt, im direkten Widerspruch zum damaligen Vatikanverbot. Heute gilt: Paare können um einen Segen bitten, Geistliche sind verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen – und wenn sie das aus Gewissensgründen ablehnen, müssen sie das Paar an einen Kollegen weiterverweisen. Der Segen hat, wie es im deutschen Kirchendeutsch heisst, «den Segen von oben» erhalten.

Die Handreichung, auf die Marx sich stützt, wurde im April 2025 von der Gemeinsamen Konferenz aus DBK und ZdK verabschiedet. Sie beruft sich ihrerseits auf «Fiducia supplicans», die vatikanische Erklärung vom Dezember 2023, mit der Papst Franziskus – gegen erheblichen Widerstand konservativer Kräfte auch innerhalb der Weltkirche – Segnungen für Paare in sogenannten «irregulären Situationen» grundsätzlich ermöglicht hatte. Ohne «Fiducia supplicans» wäre die deutsche Handreichung kirchenrechtlich kaum haltbar gewesen.

Segen ist nicht Ehe

Wer weiss, was er will, muss auch klar benennen, was er nicht will. Im Fall der Kirche ist diese Grenzziehung theologisch präzise: Eine Segnung ist kein Sakrament. Sie ist kein Eheabschluss, keine Anerkennung einer gleichgestellten Partnerschaft, keine Revision der Sexuallehre. Die Ehe bleibt dem Bund zwischen Mann und Frau vorbehalten. Was das Erzbistum München und Freising ermöglicht, ist eine Form pastoraler Begleitung – die Geste, dass die Kirche zwei Menschen, die sich lieben, nicht einfach wegschickt.

Das klingt bescheiden. Für viele queere Katholik:innen ist es trotzdem bedeutsam: der Unterschied zwischen einer Kirche, die einem sagt, man sei zwar willkommen, solle aber unsichtbar bleiben – und einer Kirche, die einen Segen ausspricht.

Geblieben ist freilich, was «Fiducia supplicans» selbst als Grenze definiert: keine liturgische Form, keine Verwechslung mit einem Eheritus, kein Gottesdienst im engeren Sinn. Die Reforminitiative OutInChurch hatte die Handreichung bei ihrer Veröffentlichung als «Segnung zweiter Klasse» kritisiert, weil das von der Synodalversammlung geforderte liturgische Manual ausgeblieben war.

Eine Karte, die nicht überall gilt

In Deutschland ist die Lage unübersichtlich. Im Erzbistum München und Freising gilt die Handreichung nun offiziell, ebenso in Limburg, Trier und Rottenburg-Stuttgart. Das Erzbistum Köln unter Kardinal Rainer Maria Woelki lehnt die Anwendung ab – mit dem Hinweis, die Handreichung gehe über die weltkirchlichen Regelungen hinaus. Das Bistum Regensburg unter Bischof Rudolf Voderholzer ebenso. Die Würzburger Tagespost, Sprachrohr des deutschen Kirchenkonservatismus, nennt die deutschen Segensfeiern schlicht «eine Provokation».

Was dieser Riss innerhalb der deutschen Ortskirchen sagt: nicht dass die einen fortschrittlich und die anderen rückständig sind, sondern dass die Frage nach dem Verhältnis zwischen Weltkirche und nationaler Praxis tatsächlich offen ist. Papst Leo XIV., der neue Pontifex, hat sich in dieser Frage bislang nicht eindeutig positioniert – und kaum ein Bischof möchte sich derzeit mit Rom anlegen.

Maurice Müller

Online Redakteur
DISPLAY Magazin

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Veröffentlicht:

22.04.2026

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