Petition für verfolgte Schwule und Lesben abgelehnt

Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender werden in verschiedenen Ländern aufgrund ihrer sexuellen Identität oder Orientierung brutal verfolgt. Je nach Staat reichen die im Gesetz verankerten Strafen von psychiatrischer Zwangshospitalisierung bis hin zur Todesstrafe. Dazu kommen gesellschaftliche Ächtung und Übergriffe von privaten Drittpersonen, wobei Homosexuelle, Transsexuelle oder Intersexuelle kaum auf staatlichen Schutz zählen können. Von der Schweiz wird Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Identität nicht als offizieller Fluchtgrund anerkannt. Bis heute gibt es keine explizite gesetzliche Grundlage für diese Fälle von Verfolgung. Anlässlich der Asylgesetzrevision von 1998 wurde der Flüchtlingsbegriff in Art. 3 des Asylgesetzes erweitert und die frauenspezifischen Fluchtgründe ins Gesetz aufgenommen. Dies hat zu einer verstärkten Sensibilisierung aller involvierten Instanzen und Organisationen geführt. Geht es jedoch um Schwule, Lesben, Bisexuelle oder Transsexuelle, sind die involvierten Instanzen noch lange nicht genügend sensibilisiert.
Motion abgelehnt
In einer Motion forderten die Grünen deshalb die Erweiterung des Flüchtlingsbegriffs – Amnesty International unterstützte dies mit der Petition «Bessere Chancen für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung». Doch jetzt die Ernüchterung: Die Motion kam nicht durch, nachdem sie der Bundesrat zur Ablehnung empfohlen hatte.
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